Arbeiten in der Schweiz

Engagierte Bewerber haben im Schweizer Gesundheitswesen vielseitige Möglichkeiten, die sich zum Teil regional unterscheiden.

Wir suchen Fach- und Führungskräfte für alle Bereiche des Gesundheitswesens:

  1. Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w)
  2. Fachkrankenschwester/-pfleger – Operationsdienst (m/w)
  3. Fachkrankenschwester/-pfleger  – Anästhesie und Intensivmedizin
  4. OTA – Operationstechnische Assistenten (m/w)
  5. MTRA
  6. Hebammen
  7. Fach-, Ober- und Chefärzte

Die Liste ist nicht vollständig, wir sind auch an Personen mit anderer Berufsbildung im Gesundheitswesen interessiert.

Vorteile

Die viersprachige Schweiz liegt inmitten Europas und ist umgeben von Deutschland, Frankreich, Italien, Lichtenstein und Österreich. Dies verleiht dem Land eine besondere Qualität. Zu dieser gehört auch, dass in der international ausgerichteten Schweiz, viele verschiedene Nationen in einem flächenmässig kleinen Land zusammen leben. Die Schweiz bietet vielseitige Arbeits- und Freizeitmöglichkeiten. Die dicht besiedelten und urbanen Gebiete wie Zürich, Basel und Bern (Hauptstadt) verfügen über hoch entwickelte Arbeitsmärkte, zudem ist man sehr schnell auf dem Land, in der freien Natur und in den Bergen. Im Winter ist das Klima kalt und eher trocken; in den Bergen liegt oft schon sehr früh Schnee, was Skifahren, Snowboarden und andere Wintersportarten ermöglicht. Im Sommer ergeben sich ebenfalls viele verschiedene Möglichkeiten, die Schweiz zu erkunden und die Freizeit aktiv zu gestalten.

Grenzgänger oder Einwohner

Wer in einem der Schweizer Nachbarländer wohnt und in der Schweiz arbeiten will, sieht sich mit der Frage konfrontiert: Grenzgänger oder in die Schweiz ziehen? Beide Möglichkeiten bieten Vorteile. Es empfiehlt sich, die persönliche Situation und die finanziellen Aspekte und weitere Auswirkungen der beiden Möglichkeiten im Detail zu analysieren.

Arbeitsbewilligung

Da die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, aber mit der EU ein bilaterales Freizügigkeitsabkommen abgeschlossen hat, muss der neue Arbeitgeber eine Arbeitsbewilligung beim zuständigen Amt für Migration einholen, bevor die Stelle angetreten werden kann.

Aufenthaltskategorien

  1. Ausweis B
  • Berechtigt zum mehrjährigen Jahresaufenthalt
  1. Ausweis C
  • Niederlassungsbewilligung (wird nach 10 Jahren Aufenthalt erteilt, für deutsche Staatsbürger nach fünf Jahren).
  1. Ausweis G
  • Für Grenzgänger
  1. Ausweis L
  • Für ausländische Staatsangehörige, die kurzfristig arbeiten oder sich befristet in der Schweiz aufhalten (max. drei Monate/ 90 Tage).

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag wird nach Schweizer Recht erstellt und unterliegt dem landesweit gültigen Arbeitsrecht.

Arbeitszeiten

Die Wochenarbeitszeit beträgt in der Schweiz je nach Kanton und Arbeitgeber 40 bis 42 Stunden.

Ferien

Je nach Betrieb werden vier bis fünf Wochen bezahlte Ferien gewährt.

Versicherungen

Die Abzüge für die verschiedenen Versicherungen belaufen sich in der Schweiz auf insgesamt 13 bis 15 %. Sie werden direkt vom Brutto-Lohn abgezogen.
Als Grundsatz gilt das Erwerbsortsprinzip: Sie sind dort versichert, wo Sie arbeiteten. Die Sozialversicherungen können im Heimatland auf eigene Kosten weiter geführt werden, sind aber in der Schweiz trotzdem zu entrichten.

Krankenversicherung

Eine Grundversicherung ist obligatorisch. Diese wird vom Arbeitnehmer abgeschlossen und geht zu dessen Lasten.

Einwohnermeldeamt

Wenn Sie in der Schweiz arbeiten wollen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt der Wohngemeinde in der Schweiz anmelden und Ihren Pass sowie den Arbeitsvertrag vorweisen.

Wohnmöglichkeiten

Akutspitäler verfügen normalerweise über ein Personalhaus, in dem relativ preisgünstig Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Die Mietpreise sind abhängig davon, ob im Zimmer ein Bad vorhanden ist oder ob es eine Etagendusche gibt. Ansonsten ist es von Vorteil, wenn man für die Wohnungssuche vor Ort ist. Ohne gültigen Arbeitsvertrag ist dies auf dem Schweizer Wohnungsmarkt sehr schwierig. In der Schweiz sind die Wohnungen immer mit Küche ausgestattet. Zu den Wohnungsmieten kommen jeweils noch Nebenkosten wie Strom/ Gas/ Wasser hinzu; dies wird in den Inseraten mit dem Vermerk «Miete inkl. NK» oder «Miete exkl. NK» deklariert.

Zoll

Waren im Wert bis CHF 300.00 können zollfrei eingeführt werden. Am Zoll kann jederzeit eine Kontrolle erfolgen.

Öffentlicher Verkehr

In der Schweiz besteht ein sehr gutes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln (hauptsächlich Zug und Bus). Es können Wochen-, Monats- und Jahresabonnements gekauft werden. Zürich und Basel verfügen über große internationale Flughäfen. In den Städten ist aufgrund des teils großen Verkehrsaufkommens ein Fahrrad oft das schnellste Fortbewegungsmittel.

Krankentaggeldversicherung

1. 4% – 1.8% zu Lasten des Arbeitnehmers, manchmal wird ein Teil vom Arbeitgeber übernommen.

Berufsunfallversicherung

Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind obligatorisch gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Die Prämien für die Berufsunfallversicherung gehen zu Lasten des Arbeitgebers.
Arbeitnehmer, welche mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sind außerdem auch gegen die Folgen von Nichtberufsunfällen (NBU) versichert. Die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung gehen grundsätzlich zu Lasten des Arbeit nehmenden, sie werden jedoch teilweise von Arbeitgebern übernommen.

Arbeitslosenversicherung

Gesamtschweiz: 1.1 % Abzug vom Brutto-Lohn. Den gleichen Anteil entrichtet auch der Arbeitgeber. Wer weniger als ein Jahr in der Schweiz arbeitstätig war und arbeitslos wird, hat keinen Anspruch auf Leistungen der Versicherung.

Alters-und Hinterbliebenenversicherung, Invalidenversicherung, Erwerbsersatzordnung

5.15 % Abzug für jeweils Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Staatliche Altersvorsorge zur Existenzsicherung im Alter sowie der Zahlung einer Rente bei Erwerbsausfall durch Invalidität, Tod oder Krankheit.

Berufliche Vorsorge BVG

Ziel ist die Erhaltung der gewohnten Lebensqualität im Alter sowie die Zahlung einer Rente bei Erwerbsausfall durch Invalidität, Tod oder Unfall; Abzug ist abhängig vom Alter.

Steuern – Quellensteuer

Direkter Abzug vom Lohn ist abhängig von Lohn, Zivilstand, Wohnort, Konfession und Anzahl Kinder. Obligatorisch für alle ausländischen Arbeitnehmer (m/w), ausgenommen Inhaber C-Ausweis.

Quellensteuer bei Gränzgänger

Beim Finanzamt ist eine Wohnsitzbestätigung zu beantragen, die an den zukünftigen Arbeitgeber weitergeleitet wird. Die Versteuerung in der Schweiz beträgt dann 4.5 % als Grenzgänger zuzüglich einer Versteuerung im zweiten Grenzgänger Land.

Doppelbesteuerungs Abkommen Schweiz-Deutschland

Grundsätzlich sind Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (Art. 15 DBAA D/CH) in dem Staat zu versteuern, in dem die persönliche Tätigkeit, aus der die Einkünfte resultieren, ausgeübt wird (→ Erwerbsortprinzip). Als Einkünfte zählen Löhne, Gehälter, Gratifikationen oder sonstige Bezüge sowie alle ähnlichen Vergütungen. Somit müssen Einkünfte welche in der Schweiz erwirtschaftet werden in Deutschland nicht mehr versteuert werden. Von diesem Grundsatz der Besteuerung im Tätigkeitsstaat gibt es zahlreiche Ausnahmen, so unter anderem bei Entsandten (→ s. auch 183-Tage-Regelung) und bei Erwerbstätigkeit als Grenzgänger.

Nützliche Links

Schweizerische Eidgenossenschaft
http://www.admin.ch/


Informationen Bund, Kantone, Gemeinden
www.ch.ch


Netzwerk der Informations- und Beratungsstellen für grenzüberschreitende Fragen
www.infobest.eu


Verein-Wege in die Schweiz
www.hallo-schweiz.ch


Internet-Vergleichsdienst (Wohnung, Versicherung, etc.)
www.comparis.ch


Wohnung suchen, mieten etc.
www.homegate.ch


Schweizer Rotes Kreuz
www.redcross.ch


Schweiz. Ärztinnen und Ärzte Organisation
www.fmh.ch


Schweizer Mundartsprache
www.dialektwoerter.ch


Berner Mundartsprache
www.berndeutsch.ch


Arbeitgeber

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