Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih
Der Bundesrat hat erstmals einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den Personalverleih allgemeinverbindlich erklärt. Die neue Regelung gilt schon ab dem 1. Januar 2012.
Mit dem GAV Personalverleih wurde erstmals ein einheitliches Regelwerk geschaffen, welches für alle Temporäreinsätze gilt. Temporäre Mitarbeitende profitieren von einer besseren Altersvorsorge und einem besserem Lohnausfallschutz im Falle einer Erkrankung. Die Löhne sind branchenspezifisch geschützt. Die Innovation des GAV‘s für den Personalverleih ist die Einführung des Weiterbildungsfonds für temporär Arbeitende vor.
Ihre Vorteile mit dem GAV Personalverleih bei der Lifejob AG:
- Subventionierte Weiterbildung
- Bessere Altersvorsorge
- Besseres Krankentaggeld
- Branchenspezifische Mindestlöhne
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